Dr. Hannes Jensen: Lebenshilfe
Fragen Sie Dr. Hannes, Dipl. Psych.
Anonyme Zuschrift aus dem Nahen Osten:
Sehr geehrter Herr Dr. Jensen.
da ich eine sehr hohe exekutive Stellung bekleide, muß ich mich anonym an Sie wenden, zumal mein Problem sehr heikler Natur ist.
In unserem Gemeinwesen ist es traditionell üblich, jährlich im Zuge einer001-1. Amnestie einen exponierten Gefangenen in Freiheit zu setzen. Die Entscheidung darüber obliegt als Reichsstatthalter mir.
Meine Ratgeber nun legten mir zwei Akte vor, unter denen ich auszuwählen habe. Dieser Vorgang wird ihnen zeigen, daß ich zunehmend einen gewissen Kompetenzverlust zu beklagen habe. Doch mein Problem bezieht sich ganz konkret auf jene zwei Personen: ein etwa 40 Jahre alter Mann, der des mehrfachen Mordes überführt wurde und ein "Sozialrevolutionär", der sich der Volksaufwiegelung und der Blasphemie schuldig gemacht hat. Die Bewährungshilfe hält beide für resozialisierbar. Dennoch werden Sie verstehen, wenn ich zu letzterem tendiere. In diesen Tagen aber fordert die Bevölkerung - mir vollkommen unverständlich - die Amnestie des Mörders.
Ich frage Sie: Soll ich meinem Gewissen oder dem Wunsch des Volkes Rechnung tragen? Ich weiß weder ein noch aus.
Dr. Jensen antwortet:
Für gewöhnlich beantworte ich keine anonymen Zuschriften, doch da mir Ihr Problem sehr exemplarisch erscheint, will ich es dennoch tun.
Ich nehme an, daß Sie eine Stellung innehaben, in welcher Sie nur ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich sind. Dies Gewissen wird freilich nur allzu oft von ganz persönlichen Erwägungen geleitet und vergißt dabei seinen Auftrag, dem Wohle des Volkes zu dienen. Gewiß liegt es Ihnen näher, den Gefangenen zu amnestieren, der sich eines relativ geringfügigen Deliktes schuldig gemacht hat. Aber würde die Freisetzung des Mörders nicht als ungleich noblere Geste aufgefaßt werden? Da Sie nun allein einen Gnadenakt vollziehen können, waschen Sie Ihre Hände in Unschuld und folgen Sie getrost dem Volkswillen.
